Seminar im Sommersemester 2024

Heute noch (ehrlicher) Unternehmer – und morgen im Knast?
– Aktuelle (praktische) Fragen des Wirtschaftsstrafrechts –

1. Geschäftsherrenhaftung und mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft
in unternehmerischen Organisationsstrukturen: Sinnvolle Ergänzung oder
systemwidrige Durchbrechung des Eigenverantwortungsprinzips?

2. Aus Anlass der Cum-Ex-Geschäfte: Welche Auswirkungen hat ein präventiv
eingeholtes Gefälligkeitsgutachten auf die Strafbarkeit des Beratenen und des
Beraters? Lässt sich sinnvoll bestimmen, wann ein Gefälligkeitsgutachten
vorliegt?

3. Kommen Wirtschaftsstraftäter als Kriminelle Vereinigung i.S.d. § 129 StGB in
Betracht? Wenn ja: unter welchen Umständen?

4. Missbrauch einer fremden Bankkarte beim kontaktlosen Zahlen: Betrug oder
Computerbetrug (oder beides)?

5. Bedeutet das vom BVerfG aufgestellte Erfordernis der Bezifferung des
Vermögensschadens das Ende des personalen Vermögens- bzw.
Schadensbegriffs?

6. Was alles sind „subventionserhebliche Tatsachen“ i.S.d. § 264 Abs. 9?

7. Zahlung „überhöhter“ Betriebsratsvergütungen als Untreue des zuständigen
Vorstandsmitglieds gegenüber dem Unternehmen?

8. Einrichtung einer „Schwarzen Kasse“ innerhalb eines Unternehmens zwecks
Zahlung von „Schmiergeldern“ zur Gewinnung von Aufträgen – Untreue
gegenüber dem Unternehmen?

9. Kann die Ausreichung eines Darlehens auch dann Untreue sein, wenn der Kredit
ordnungsgemäß bedient wird?

10. Der „Finanzagent“: Bloßes Empfangen von Geld auf seinem Bankkonto oder die
Zulassung des Zugriffs auf sein Konto zur Abwicklung fremder Geldflüsse als
strafbare (Fremd-)Geldwäsche i.S.d. § 261 StGB?

11. Die Veranstaltung von grenzüberschreitenden Online-Glückspielen im Ausland
– strafbar nach § 284 StGB?

12. Was versteht man unter einer sog. Firmenbestattung? Wer kann sich dabei wie
strafbar machen?

13. Was ist „Insiderhandel“, wer macht sich strafbar?

 

Das Seminar ist als Blockveranstaltung am Ende der Vorlesungszeit geplant und
findet in Kooperation mit WisteV e.V (Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung
– wistev.de) statt, vertreten durch Vors. Richterin am Landgericht Lübeck Dr. Sohre
Tschakert. Für die Verfasser/innen der beiden besten Seminararbeiten besteht die
Möglichkeit, die Seminararbeit als Aufsatz in der WiJ – Online-Journal von WisteV
– zu veröffentlichen!

Bitte melden Sie sich sowohl im Sekretariat des Lehrstuhls als auch über STUD.IP zu
der Veranstaltung an. Die Anmeldung im Sekretariat können Sie per E-Mail an
instwsr@uni-osnabrueck.de richten. Bitte geben Sie dabei neben Ihrem Namen und
dem gewünschten Thema auch Ihre Matrikelnummer, eine E-Mail-Adresse und Ihr
aktuelles Fachsemester an. Das Seminar ist auf maximal 13 Teilnehmer/innen
beschränkt.

Am 19.2.2024 findet um 14.00 h eine Vorbesprechung zum Seminar statt (Raum
22/203 – Institutsbibliothek), in der Hinweise zur Anfertigung einer Seminararbeit
gegeben und Fragen zu den Themen beantwortet werden.

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